Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof
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Detmolder Anwalt siegt gegen Kanalhaie

 

Prozess: Der Jurist Hans-Joachim Kirchhof vertritt 30 Geschädigte. Ein Gericht in Neustadt kommt zu dem Ergebnis, dass ein Sanitärunternehmen Stundensätze von mehr als 420 Euro berechnet hat
 

Detmold. Für Opfer eines offenbar unseriös arbeitenden Kanalreinigungsunternehmens gibt es Hoffnung. Einen Stundenlohn von 420, 17 Euro hat die Firma SOS Umweltdienst ,OHG abgerechnet und das ist völlig überzogen.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachter, der eine Rechnung des Kanalreinigers unter die Lupe genommen hat. Damit hat der Detmolder Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof einen aus seiner Sicht wichtigen Sieg gegen das Unternehmen errungen, das auch in Lippe in mehreren Fällen abkassiert hatte.

 

Die LZ hatte mehrfach berichtet, unter anderem war auch Hans-Joachim Kirchhof selbst in die Falle getappt. Wegen eines verstopften Rohres hatte er eine Detmolder Telefonnummer gewählt – in dem Glauben, dass eine ortsansässige Firma anrückt. Doch weit gefehlt. Die Monteure des SOS Umweltdienstes, der unter mehreren Namen auftritt, stellten auch ihm eine völlig überzogene Rechnung aus. Die LZ berichtete, und es meldeten sich rund 30 weitere Geschädigte. „Ich wurde dann persönlich von einer Anwältin angerufen, die die Unternehmer vertritt. Sie wollte mir einen Vergleich schmackhaft machen, aber schriftlich fixieren wollte sie das nicht“, erinnert sich Kirchhof. Der Anwalt vermutet, dass die Kollegin damit verhindern wollte, dass das Sachverständigen -Gutachten öffentlich wird. Denn das trifft eine klare Aussage:, Der SOS Umweltdienst hat doppelt abgerechnet, die Stunden der Monteure und zusätzlich den Meterpreis der gereinigten Kanalrohre. „Nur eins davon ist zulässig“, stellt Kirchhof klar.

 

Entsprechend fiel dann auch das Urteil aus. Der SOS Umweltdienst muss die Kosten für den Rechtsstreit tragen und den Betrag für die Rohrreinigung in Höhe von 1180 Euro zurückzahlen.

 

Dass es so gekommen ist, ist für den Detmolder Rechtsanwalt mehr als eine persönliche Genugtuung. „Es sind viele davon betroffen gewesen, und da es so lange kein Gutachten gab, war es schwierig, ein Urteil zugunsten der Geschädigten zu bekommen. Es ist dieser Richterin zu verdanken, denn sie ist hartnäckig geblieben“, sagt Hans-Joachim Kirchhof.

Ein Knackpunkt sei, dass Notdienste anders rechtlich bewertet werden. „Da gibt es nicht das Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften, da darf auch sofort abkassiert werden.“

 

„Das leuchtet auch ein, denn sonst würde manch einer erst die Leistung in Anspruch nehmen und dann die Zahlung mit Verweis auf das Widerrufsrecht verweigern“, erklärt der Anwalt. Ihm sei es deshalb darum gegangen, den Drahtziehern die Grundlage für ihre dubiosen Geschäfte zu entziehen. Dazu brauchte es den Nachweis, dass das Geschäftsprinzip auf einer arglistigen Täuschung basiert, also grundsätzlich falsch und völlig überzogen abgerechnet wird. Ein Problem löst auch das Urteil allerdings nicht: „Die gründen schnell andere Firmen und machen weiter“, sagt Kirchhof.

 

Unter der Adresse in Heuchelheim gibt es weiter andere Firmen mit denselben Inhabern. Die Internetseite zum SOS Umweltdienst ist allerdings inzwischen gelöscht, worden, der Anruf der LZ unter der angegebenen Nummer dort lief ins Leere. Und die Kanzlei in Frankfurt, die den SOS Umweltdienst seinerzeit vor dem Amtsgericht in Neustadt vertreten hatte, sagt auf Nachfrage, „dass sie den Mandanten nicht mehr vertritt“.

[company.name], Herr Kirchhof

Gewonnen:

Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof hat einen Prozess gegen den SOS Umweltdienst durchgezogen. Ein Gutachter hat festgestellt, dass die Abrechnungsmethode falsch ist.

Der Widerruf

In einigen Fällen ging es nicht nur darum, eine Verstopfung im Rohr zu beseitigen, sondern es wurden gleich Video-Prüfungen und „Sanierungen“ mit verkauft. Die Verbraucherzentrale Nordrhein -Westfalen warnt ausdrücklich davor, so einen Vertrag abzuschließen. Nur Prüfungen von Sachkundigen würden von Städten und Gemeinden anerkannt. Wer trotzdem einen Vertrag unterschrieben hat, darf den innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss schriftlich widerrufen, am besten per Einschreiben mit Rückschein, so die Verbraucherschützer . Unseriöse Firmen würden versuchen, den Auftrag noch vor Ablauf der Widerrufsfrist auszuführen. Das Widerrufsrecht erlischt allerdings erst, wenn alle Leistungen erbracht sind. Wer vorher widerruft, zahlt nur das, was bis zu diesem Zeitpunkt gemacht wurde. 

 

Dieser Artikel erschien in der Lippischen Landes-Zeitung am 17. Januar 2018

Autorin Astrid Sewing

Anwaltskanzlei Kirchhof gewinnt in allen Punkten Rechtsstreit gegen SOS Umweltdienst OHG!

Das von RA Kirchhof unterstellte Missverhältnis zwischen ortsüblichen Abrechnungen und den Rechnungen von SOS Umweltdienst OHG wird von einem Gerichtlich bestellten Sachverständigen bestätigt. Der Sachverständige hält eine Stundenverrechnungssatz von 135,14 € für angemessen. SOS berechnet dagegen 420,17 € netto je Stunde. Dies dürfte sittenwidrig und strafrechtlich relevant sein!

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